Hausordnung

Hausordnung für das Bürgerhaus im Ortsteil Zeesen

Grundsätzliches

Das Bürgerhaus ist eine Stätte der Begegnung und soll das soziale und kulturelle Leben im Ortsteil Zeesen fördern. Von seinen Nutzern wird Rücksichtnahme auf Mitnutzer und Nachbarn erwartet. Das Haus und seine Einrichtung sind schonend und mit großer Sorgfalt zu behandeln!

Diese Hausordnung ist für alle Nutzer und Gäste des Hauses verbindlich.

§ 1 Aufsicht

Veranstaltungen jeglicher Art dürfen nur in Anwesenheit eines Verantwortlichen stattfinden. Er/Sie verweist Benutzer und Gäste auf diese Hausordnung und achtet auf ihre Einhaltung.

§ 2 Pflege des Gemeinschaftseigentums

Foyer, Toiletten und die speziell zugewiesenen Räume sowie die Außenanlagen/ Parkplätze sind pfleglich zu behandeln. Verursacht der Benutzer eine Verschmutzung, so hat der Verursacher diese unverzüglich zu beseitigen. Schäden an Haus oder Einrichtung sind dem Vorstand von „WIRinZeesen e.V.“ oder einem Bevollmächtigten des Vereins umgehend anzuzeigen!

§ 3 Lärm

Bei privaten Veranstaltungen ist der Nutzer dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm im Saal, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt. Besondere Rücksicht ist in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr, an Sonntagen und allen anderen gesetzlichen Feiertagen geboten. Musikanlagen und andere Geräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

Bei Veranstaltungen mit allgemein öffentlichem Interesse sind Ausnahmen bei geringfügigen seltenen Ereignissen möglich.

§ 4 Verschluss von Türen und Fenstern

Vor dem Verlassen des Bürgerhauses sind Türen und Fenster ordnungsgemäß zu schließen. Elektrische Geräte und Beleuchtung sind grundsätzlich abzuschalten. Die Notausgangstüren (Fenster) dürfen bei Veranstaltungen nicht verschlossen und müssen jederzeit zugänglich sein. Die Vereine, der Kindertagesstätte und die Ev.-Luth. Kirche legen die Schlüsselverantwortung für ihren Bereich fest. Wer Türen aufgeschlossen hat, hat diese verantwortlich zu beaufsichtigen; er haftet für von Unbefugten in seiner Nutzungszeit verursachte Schäden. Bei Sturm, Schnee und Hagel sollen Türen und Fenster geschlossen werden.

§ 5 Schlüsselregelung

Schlüssel werden nur autorisierten Personen übergeben. Der Verlust eines Schlüssels ist unverzüglich zu melden. Der nutzende Verein trägt die Kosten eines etwaigen Schlossaustauschs.

§ 6 Abfälle

Sämtliche Abfälle sind vor Verlassen des Hauses zu entsorgen bzw. mitzunehmen!

Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot. Zigarettenkippen dürfen außerhalb des Gebäudes nur in den dafür vorgesehen Aschenbechern/Behältern entsorgt werden.

Es dürfen keinerlei Speisereste zurückgelassen werden. Feuergefährliche, übelriechende sowie giftige Substanzen dürfen im Haus nicht aufbewahrt werden.

§ 7 Heizung

Die Räume werden beheizt, wenn die Wetterlage es erfordert. Ein Anspruch auf Beheizung besteht nicht. Die Regelung der Heizungsanlage darf nur von autorisierten Personen vorgenommen werden.

§ 8 Ausgabe von Getränken

Der Ausschank von Alkohol ist nur mit entsprechender Genehmigung zulässig. Dabei ist das Jugendschutzgesetz einzuhalten.

§9 Brandschutz und Sicherheit

Fluchtwege sind freizuhalten. Offenes Feuer (z.B. Kerzen) ist nur nach Absprache erlaubt. Das Rauchen ist im ganzen Gebäude untersagt.

§ 10 Fahrräder und Fahrzeuge

Fahrräder sind in den Fahrradständern abzustellen, keinesfalls im und am Haus.

Fahrzeuge sind außerhalb des Grundstücks zu parken, dabei ist zu gewährleisten, dass Rettungsfahrzeuge die Straße passieren können.

§ 11 Haftung

Der Verein übernimmt keine Haftung für Kleidungsstücke und sonstigen Gegenständen, weder die vom Benutzer, seinen Bediensteten, Mitgliedern oder Beauftragen, Besuchern oder sonstigen Dritten eingebracht werden.

§ 12 Verlassen des Hauses

Alle Räume sowie die Toiletten müssen aufgeräumt und sauber zurückgelassen werden. Die Türen müssen nach Verlassen des Hauses stets abgeschlossen werden.

§ 13 Zuwiderhandlungen

Bei Verstößen kann dem Nutzer untersagt werden, das Bürgerhaus weiterhin zu nutzen. Der Nutzer hat in diesem Fall keine etwaigen Ersatzansprüche auf Erstattung des bereits gezahlten Mietpreises.

Zeesen, den 01.05.2025
Der Vorstand von WIRinZeesen e.V.